Die ganze Patientenakte.
Nicht die anonymisierte.
Dokumentieren, Befunde zusammenfassen und Berichte entwerfen — mit echten Behandlungsdaten, in einer Umgebung, die nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Praxiswissen und Behandlungsfall bleiben getrennt, verarbeitet wird ausschließlich in der EU.
Arztbrief und Entlassbrief
Aus Ihren Notizen, in Ihrer Formulierung
Befundbericht
Strukturiert, mit Ihren Vorbefunden
Therapiebericht
Verlauf und Ergebnis nach Ihrem Muster
Dokumentation
Vollständig, ohne nachträgliches Ergänzen
Patientenaufklärung
Verständlich, ohne Fachsprache
Anträge und Begründungen
Belegt aus Ihrer eigenen Dokumentation
Für alles, was die Praxis nicht verlassen darf.
Zwei Wissensbasen. Bewusst getrennt.
Das Wissen Ihrer Praxis und die Daten eines Behandlungsfalls gehören nicht in denselben Topf. Zentre hält sie auseinander — mit getrennten Bereichen, getrennten Rechten und getrennten Laufzeiten.
Wissen, das bleibt
Standardformulierungen, Aufklärungsbögen, QM-Handbuch, Hygieneplan, Abrechnungs- und Verordnungswissen.
- Wächst mit jedem Fall, ohne Patientendaten zu enthalten
- Gilt für alle, die dafür freigeschaltet sind — Berufsgruppe, Team oder ganze Praxis
- Bleibt bestehen, wenn Behandlungen enden und Kolleginnen wechseln
Daten, die beim Fall bleiben
Anamnese, Befunde, Verlauf, Arztbriefe und Korrespondenz — je Fall in einem eigenen, abgeschlossenen Bereich.
- Zugriff nur für die Behandelnden, nicht für die ganze Praxis
- Keine Suche über Fälle hinweg — auch nicht versehentlich
- Endet die Behandlung, endet der Zugriff; Aufbewahrung nach Ihren Fristen
Nur Sie
Eigene Formulierungen, Notizen, Fortbildung. Sieht niemand sonst — auch nicht die Praxisleitung.
Ihre Berufsgruppe
Das Fachwissen einer Gruppe: Standards, Muster, interne Leitlinien.
Eine Behandlung
Ein abgeschlossener Bereich je Behandlungsfall, mit eigener Zugriffsliste.
Die ganze Praxis
Was alle brauchen: QM, Prozesse, Vorlagen — gepflegt von den Verantwortlichen.
Drei Praxisformen. Dieselbe Pflicht.
Die Behandlung unterscheidet sich. Die Schweigepflicht nicht.
Einzelpraxis · Psychotherapie
Allein verantwortlich, ohne Schreibkraft
- Arztbriefe aus Stichworten
- Befunde und Vorbefunde zusammenfassen
- Ein Bereich, den nur Sie sehen
Physiotherapie · Ergotherapie · Logopädie
Berichte, die der Verordnung standhalten
- Therapieberichte nach Ihrem Muster
- Verlauf je Behandlungsserie
- Begründung für die Folgeverordnung
MVZ · Klinik · Gemeinschaftspraxis
Ein Standard über Berufsgruppen hinweg
- Gemeinsame Vorlagen und Standards
- Je Fall ein abgeschlossener Bereich
- Rollen und Rechte je Berufsgruppe
Sie bekommen keinen Zugang.
Sie bekommen eine Einführung.
Der Nutzen entsteht, wenn Ihre Vorlagen und Ihre Arbeitsweise in der Wissensbasis stehen. Dabei begleiten wir Sie.
Zentre ausprobierenOnboarding
Wir richten Ihre Bereiche ein und übernehmen Ihre Vorlagen.
Academy
Schulung für Behandelnde und Praxisteam, mit Kompetenznachweis.
Pilotphase
Ein Anwendungsfall, ein kleines Team, vereinbarte Kriterien.
Implementierung
Weitere Standorte, eigene Agenten, feste Ansprechperson.
Entwickelt für Praxen und Kliniken,
die Schweigepflicht ernst nehmen.
Ihre Behandlungsdaten. Ihre Umgebung. Ihre Kontrolle.
EU-Hosting
§203 Professional-Secrecy-Modus
DSGVO-orientiert
Kontrollierte Zugriffe
Getrennte Ressourcen
Für Teams entwickelt
Was uns zuerst gefragt wird
Gilt § 203 StGB auch für Physiotherapie und andere Heilberufe?
Ja. § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst neben Ärztinnen, Zahnärzten, Apothekern und Psychotherapeutinnen ausdrücklich die Angehörigen anderer Heilberufe, deren Ausbildung staatlich geregelt ist — dazu zählen unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammen und Pflegefachkräfte. Für Sie gilt damit dieselbe Strafnorm wie für die Ärztin, an die Sie berichten.
Genügt es, wenn der Anbieter einen AVV unterschreibt?
Nein. § 1 Abs. 3 BDSG stellt klar, dass Geheimhaltungspflichten vom Datenschutzrecht unberührt bleiben. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, § 203 StGB schützt das anvertraute Geheimnis als solches. Sie benötigen beide Vereinbarungen — bei Zentre sind beide Teil des Dokumentenpakets.
Was gilt für Gesundheitsdaten zusätzlich?
Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO; für die Verarbeitung durch Berufsgeheimnisträger greift Art. 9 Abs. 2 lit. h in Verbindung mit § 22 BDSG. Bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien verlangt Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Datenflussdokument und technische Maßnahmen erhalten Sie als Grundlage dafür.
Ist Zentre ein Medizinprodukt?
Nein. Zentre stellt keine Diagnose, trifft keine Therapieentscheidung und wertet keine Messdaten zu diagnostischen Zwecken aus. Es unterstützt Dokumentation, Berichte und Korrespondenz. Die medizinische Beurteilung und jede Entscheidung bleiben bei den Behandelnden — damit liegt kein Zweck im Sinne der Medizinprodukteverordnung vor.
Was sagt meine Kammer dazu?
Für Ärztinnen und Ärzte gilt § 9 der (Muster-)Berufsordnung und die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Anders als im Anwaltsrecht mit § 43e BRAO gibt es für Heilberufe keine bundeseinheitliche Norm zur Einbindung von Dienstleistern — es entscheidet die Regelung Ihres Landes und Ihrer Kammer. Deshalb erhalten Sie von uns ein vollständiges Dokumentenpaket zur Vorlage.
Darf ich ChatGPT, Copilot oder Gemini für Patientendaten nutzen?
Für allgemeine, patientenferne Fragen in der Regel ja. Sobald identifizierbare Behandlungsdaten übermittelt werden, fehlt es an der Verpflichtung des Anbieters nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB — und die Übermittlung wäre für die Berufsausübung auch nicht erforderlich, solange sie ohne Patientenbezug möglich ist.
Wer haftet, wenn das Ergebnis falsch ist?
Sie. Die fachliche Prüfung bleibt bei den Behandelnden, ebenso die Dokumentationspflicht nach § 630f BGB. Zentre liefert Entwürfe mit Quellenangabe aus Ihren eigenen Unterlagen, damit die Prüfung möglich ist — die Freigabe bleibt bei Ihnen.
Secure by default
Arbeiten Sie mit der vollständigen Patientenakte.
Eine Arbeitsumgebung für Dokumentation, Befunde und Berichte — nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet, verarbeitet ausschließlich in der EU.
Plattform
Zentre ist ein Produkt der EZTO TECHNOLOGIES GmbH, einer nach deutschem Recht gegründeten Gesellschaft mit Sitz in Am Brand 41, 55116 Mainz, Deutschland.