Nach § 203 StGB verpflichtet DSGVO-konform

Die ganze Patientenakte.
Nicht die anonymisierte.

Dokumentieren, Befunde zusammenfassen und Berichte entwerfen — mit echten Behandlungsdaten, in einer Umgebung, die nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Praxiswissen und Behandlungsfall bleiben getrennt, verarbeitet wird ausschließlich in der EU.

Für alles, was die Praxis nicht verlassen darf.

Im Vertraulichkeitsmodus arbeiten Sie mit echten Behandlungsdaten statt mit anonymisierten. Der Anbieter ist nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet und belehrt — und über ihn jeder Subunternehmer.
Normal mode
Secrecy mode
Wissensbasis

Zwei Wissensbasen. Bewusst getrennt.

Das Wissen Ihrer Praxis und die Daten eines Behandlungsfalls gehören nicht in denselben Topf. Zentre hält sie auseinander — mit getrennten Bereichen, getrennten Rechten und getrennten Laufzeiten.

Ihre Praxis

Wissen, das bleibt

Standardformulierungen, Aufklärungsbögen, QM-Handbuch, Hygieneplan, Abrechnungs- und Verordnungswissen.

  • Wächst mit jedem Fall, ohne Patientendaten zu enthalten
  • Gilt für alle, die dafür freigeschaltet sind — Berufsgruppe, Team oder ganze Praxis
  • Bleibt bestehen, wenn Behandlungen enden und Kolleginnen wechseln
Ihre Behandlungsfälle

Daten, die beim Fall bleiben

Anamnese, Befunde, Verlauf, Arztbriefe und Korrespondenz — je Fall in einem eigenen, abgeschlossenen Bereich.

  • Zugriff nur für die Behandelnden, nicht für die ganze Praxis
  • Keine Suche über Fälle hinweg — auch nicht versehentlich
  • Endet die Behandlung, endet der Zugriff; Aufbewahrung nach Ihren Fristen
Persönlich

Nur Sie

Eigene Formulierungen, Notizen, Fortbildung. Sieht niemand sonst — auch nicht die Praxisleitung.

Pro Team

Ihre Berufsgruppe

Das Fachwissen einer Gruppe: Standards, Muster, interne Leitlinien.

Pro Fall

Eine Behandlung

Ein abgeschlossener Bereich je Behandlungsfall, mit eigener Zugriffsliste.

Einrichtung

Die ganze Praxis

Was alle brauchen: QM, Prozesse, Vorlagen — gepflegt von den Verantwortlichen.

Im Vertraulichkeitsmodus verlässt nichts davon die Umgebung. Eigene, getrennte Instanz je Einrichtung, keine fallübergreifende Suche, kein Training, keine Speicherung beim Anbieter — Verarbeitung ausschließlich in der EU.
Für wen

Drei Praxisformen. Dieselbe Pflicht.

Die Behandlung unterscheidet sich. Die Schweigepflicht nicht.

Einzelpraxis · Psychotherapie

Allein verantwortlich, ohne Schreibkraft

  • Arztbriefe aus Stichworten
  • Befunde und Vorbefunde zusammenfassen
  • Ein Bereich, den nur Sie sehen

Physiotherapie · Ergotherapie · Logopädie

Berichte, die der Verordnung standhalten

  • Therapieberichte nach Ihrem Muster
  • Verlauf je Behandlungsserie
  • Begründung für die Folgeverordnung

MVZ · Klinik · Gemeinschaftspraxis

Ein Standard über Berufsgruppen hinweg

  • Gemeinsame Vorlagen und Standards
  • Je Fall ein abgeschlossener Bereich
  • Rollen und Rechte je Berufsgruppe
Einführung

Sie bekommen keinen Zugang.
Sie bekommen eine Einführung.

Der Nutzen entsteht, wenn Ihre Vorlagen und Ihre Arbeitsweise in der Wissensbasis stehen. Dabei begleiten wir Sie.

Zentre ausprobieren

Onboarding

Wir richten Ihre Bereiche ein und übernehmen Ihre Vorlagen.

Academy

Schulung für Behandelnde und Praxisteam, mit Kompetenznachweis.

Pilotphase

Ein Anwendungsfall, ein kleines Team, vereinbarte Kriterien.

Implementierung

Weitere Standorte, eigene Agenten, feste Ansprechperson.

Entwickelt für Praxen und Kliniken,
die Schweigepflicht ernst nehmen.

Ihre Behandlungsdaten. Ihre Umgebung. Ihre Kontrolle.

EU-Hosting 

§203 Professional-Secrecy-Modus 

DSGVO-orientiert 

Kontrollierte Zugriffe

Getrennte Ressourcen

Für Teams entwickelt

Häufige Fragen

Was uns zuerst gefragt wird

Gilt § 203 StGB auch für Physiotherapie und andere Heilberufe?

Ja. § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst neben Ärztinnen, Zahnärzten, Apothekern und Psychotherapeutinnen ausdrücklich die Angehörigen anderer Heilberufe, deren Ausbildung staatlich geregelt ist — dazu zählen unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammen und Pflegefachkräfte. Für Sie gilt damit dieselbe Strafnorm wie für die Ärztin, an die Sie berichten.

Genügt es, wenn der Anbieter einen AVV unterschreibt?

Nein. § 1 Abs. 3 BDSG stellt klar, dass Geheimhaltungspflichten vom Datenschutzrecht unberührt bleiben. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, § 203 StGB schützt das anvertraute Geheimnis als solches. Sie benötigen beide Vereinbarungen — bei Zentre sind beide Teil des Dokumentenpakets.

Was gilt für Gesundheitsdaten zusätzlich?

Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO; für die Verarbeitung durch Berufsgeheimnisträger greift Art. 9 Abs. 2 lit. h in Verbindung mit § 22 BDSG. Bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien verlangt Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Datenflussdokument und technische Maßnahmen erhalten Sie als Grundlage dafür.

Ist Zentre ein Medizinprodukt?

Nein. Zentre stellt keine Diagnose, trifft keine Therapieentscheidung und wertet keine Messdaten zu diagnostischen Zwecken aus. Es unterstützt Dokumentation, Berichte und Korrespondenz. Die medizinische Beurteilung und jede Entscheidung bleiben bei den Behandelnden — damit liegt kein Zweck im Sinne der Medizinprodukteverordnung vor.

Was sagt meine Kammer dazu?

Für Ärztinnen und Ärzte gilt § 9 der (Muster-)Berufsordnung und die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Anders als im Anwaltsrecht mit § 43e BRAO gibt es für Heilberufe keine bundeseinheitliche Norm zur Einbindung von Dienstleistern — es entscheidet die Regelung Ihres Landes und Ihrer Kammer. Deshalb erhalten Sie von uns ein vollständiges Dokumentenpaket zur Vorlage.

Darf ich ChatGPT, Copilot oder Gemini für Patientendaten nutzen?

Für allgemeine, patientenferne Fragen in der Regel ja. Sobald identifizierbare Behandlungsdaten übermittelt werden, fehlt es an der Verpflichtung des Anbieters nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB — und die Übermittlung wäre für die Berufsausübung auch nicht erforderlich, solange sie ohne Patientenbezug möglich ist.

Wer haftet, wenn das Ergebnis falsch ist?

Sie. Die fachliche Prüfung bleibt bei den Behandelnden, ebenso die Dokumentationspflicht nach § 630f BGB. Zentre liefert Entwürfe mit Quellenangabe aus Ihren eigenen Unterlagen, damit die Prüfung möglich ist — die Freigabe bleibt bei Ihnen.

Was § 203 StGB beim Einsatz externer Dienste verlangtDer Leitfaden: Rechtslage, Prüfraster für Anbieter, Verschwiegenheitskette — Stand August 2026.
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Eine Arbeitsumgebung für Dokumentation, Befunde und Berichte — nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet, verarbeitet ausschließlich in der EU.

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