ZENTRE – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA)
Letzte Aktualisierung: 15. Jul 2026
Das Wichtigste in Kürze *(unverbindliche Orientierung — maßgeblich ist der Vertragstext):* Ihre Daten werden ausschließlich in der EU verarbeitet (Hosting: Scaleway, Paris) · KI-Anfragen laufen über das EU-Gateway Cortecs, mit Zero Data Retention soweit verfügbar · Ihre Inhalte werden nicht zum Training von KI-Modellen genutzt · Chats werden nach 90 Tagen gelöscht (vorher exportierbar) · Neue Subprozessoren kündigen wir 14 Tage vorher an; Sie können widersprechen · Datenschutzverletzungen melden wir binnen 48 Stunden · Für Berufsgeheimnisträger gilt zusätzlich Ziff. 20 (§ 203-Modus).
Wer ist wer: „Verantwortlicher“ in diesem AVV sind Sie — der Kunde im Sinne der AGB. „Auftragsverarbeiter“ ist EZTO.
1. Präambel, Parteien, Rangfolge
- Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EZTO TECHNOLOGIES GmbH, Mainz („Auftragsverarbeiter“) im Auftrag des Kunden („Verantwortlicher“) im Zusammenhang mit dem Service „Zentre“.
- Dieser AVV ist Bestandteil des Hauptvertrags (AGB/Order Form). Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses AVV für datenschutzrechtliche Fragen vor. Im Übrigen gilt der Hauptvertrag.
- Begriffe der DSGVO gelten entsprechend.
2. Rollen und Abgrenzung (Processor vs. Controller)
- Processor-Scope: Dieser AVV gilt für Verarbeitungen, bei denen EZTO Kundendaten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, insbesondere: Bereitstellung und Betrieb von Zentre (Workspace/Chat, Nutzerverwaltung, Zugriffskontrolle); Inference/Orchestrierung/Routing an KI-Provider nach Konfiguration; Support und Fehleranalyse, soweit hierfür Kundendaten verarbeitet werden; Security/Missbrauchsprävention/Incident-Handling.
- Controller-Scope: Soweit EZTO personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet (z. B. Marketing/Website, Vertragsanbahnung/-abschluss, Abrechnung/Zahlungsabwicklung, unternehmensbezogene Compliance), gilt dieser AVV nicht; hierfür gelten die Datenschutzhinweise und ggf. separate Vereinbarungen.
- Kein BYOK: Zentre unterstützt derzeit kein „Bring Your Own Key“ (BYOK). Die Auswahl/Aktivierung von KI-Providern erfolgt über Zentre-Konfigurationen.
3. Definitionen
- „Kundendaten“: alle personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche oder dessen Nutzer in Zentre eingibt, hochlädt, erzeugt oder anderweitig bereitstellt (einschließlich Inhaltsdaten und Metadaten).
- „Inhaltsdaten“: Workspace-/Chat-Inhalte, Prompts, Uploads, Dokumente sowie Outputs (soweit in Zentre gespeichert/angezeigt).
- „Metadaten“: Nutzungs-, Abrechnungs-, Sicherheits- und technische Telemetriedaten (z. B. Zeitstempel, Request-IDs, Konfigurationsparameter, Token-/Volumenmetriken, Fehlermeldungen), soweit personenbezogen.
- „KI-Provider“: Drittanbieter, an den Zentre Workloads zur Inference/Generierung weiterleitet.
- „Subprozessor“: Unterauftragsverarbeiter i. S. d. Art. 28 Abs. 2 DSGVO.
- „Plan“: die im Order Form/Hauptvertrag benannte Seat-basierte Lizenz (ein Plan, pro Nutzer); daneben bestehen Enterprise- und Private-Cloud-Optionen nach gesonderter Vereinbarung.
4. Gegenstand, Art, Zweck, Dauer
- Gegenstand ist die Verarbeitung von Kundendaten zur Bereitstellung, zum sicheren Betrieb, zur Wartung, Support-Leistung sowie zur Weiterentwicklung von Zentre.
- Dauer: Laufzeit des Hauptvertrags; anschließend Löschung/Rückgabe gemäß Ziff. 15.
- Details zu Art/Zweck/Datenkategorien/Betroffenen: Anlage 1.
5. Weisungen und Weisungsmanagement
- Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
- Dokumentierte Weisungen umfassen: (i) Hauptvertrag/AVV, (ii) Produkt- und Account-Konfigurationen (Provider-Auswahl, Allow/Deny, Routing, Regionen, Retention, Logging), (iii) Einzelweisungen eines Administrators des Verantwortlichen in Textform an legal@zentre.ai; Weisungen einzelner Nutzer kann EZTO an die Administratoren verweisen.
- Offensichtlich rechtswidrige Weisungen werden nicht ausgeführt; der Verantwortliche wird informiert.
- Zusätzlicher, nicht vereinbarter Aufwand kann nach Maßgabe des Hauptvertrags vergütet werden, soweit zulässig.
6. Pflichten des Verantwortlichen
- Verantwortlich für Rechtsgrundlagen/Transparenzpflichten, Inhalte der Kundendaten, Konfiguration (Provider/Region/Retention/Logging) sowie die Bewertung der Eignung/Zulässigkeit von Outputs für eigene Zwecke.
- Datenminimierung: Der Verantwortliche stellt sicher, dass nur erforderliche personenbezogene Daten verarbeitet werden. Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) nur, wenn rechtlich abgesichert und für den Use-Case erforderlich.
- Kirchliche Einrichtungen (optional): Unterliegt der Verantwortliche dem kirchlichen Datenschutzrecht (Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz – KDG (katholisch) bzw. Datenschutzgesetz der EKD – DSG-EKD (evangelisch)), so gelten dessen Bestimmungen ergänzend bzw. vorrangig. Die Parteien stellen die Verarbeitung entsprechend sicher, insbesondere hinsichtlich Meldewegen und der Zuständigkeit der jeweiligen kirchlichen Datenschutzaufsicht; Verweise auf die DSGVO gelten insoweit entsprechend für KDG/DSG-EKD.
7. Vertraulichkeit
- EZTO stellt sicher, dass zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- Need-to-know, rollenbasierte Zugriffe, angemessene Protokollierung.
- Für Berufsgeheimnisträger gilt ergänzend Ziff. 20.
8. Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO)
- Angemessene TOMs gemäß Anlage 2 (u. a. Transportverschlüsselung TLS 1.2 oder höher, Verschlüsselung ruhender Daten/Artefakte mit AES-256 (mindestens), RBAC/Least Privilege, Mandantentrennung, Secure SDLC, Monitoring/Incident Response). EZTO betreibt ein an ISO/IEC 27001 ausgerichtetes ISMS; die Zertifizierung läuft; den aktuellen Status veröffentlicht EZTO im Trust Center.
- TOMs dürfen weiterentwickelt werden, sofern das Sicherheitsniveau insgesamt nicht unterschritten wird.
9. Hosting und Datenstandort (Default)
- Standard-Hostingpfad: EU-Hosting bei Scaleway (Scaleway SAS, Frankreich), Region Paris (fr-par), soweit im jeweiligen Service/Plan technisch vorgesehen. Die produktive Verarbeitung von Kundendaten erfolgt innerhalb der EU/des EWR.
- Abweichende Enterprise-Optionen können per Order Form vereinbart werden.
10. Unterstützung bei Betroffenenrechten
- EZTO unterstützt den Verantwortlichen – soweit möglich und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung – bei Betroffenenrechten (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO), insbesondere durch bereitgestellte Funktionen (Export/Löschung) und angemessene Mitwirkung.
- Direkte Betroffenenanfragen an EZTO werden – soweit zulässig – an den Verantwortlichen weitergeleitet; keine eigenständige Beantwortung ohne Weisung.
11. Unterstützung bei Compliance (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO)
EZTO unterstützt den Verantwortlichen angemessen bei Art. 32–34, 35, 36 DSGVO — vorrangig durch die im Trust Center bereitgestellte Dokumentation (TOM, Datenfluss-Dokument, Subprozessorenliste). Darüber hinausgehende individuelle Mitwirkung (z. B. Ausfüllen kundenspezifischer DSFA-Vorlagen, Workshops) wird nach Maßgabe des Hauptvertrags angemessen vergütet, soweit zulässig.
12. Subprozessoren
- Allgemeine Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
- Aktuelle Liste: Anlage 3 sowie die im Trust Center (zentre.ai/trust-center) veröffentlichte Subprozessorenliste.
- Änderungen (Neubeauftragung oder Ersetzung von Subprozessoren) werden mindestens vierzehn (14) Tage vor Wirksamwerden in Textform an die im Account hinterlegte Administrator-E-Mail-Adresse angekündigt und ergänzend über die im Trust Center veröffentlichte Subprozessorenliste bekannt gemacht; die Ankündigungsfrist beginnt mit Absendung der E-Mail. Der Verantwortliche hält die Adresse aktuell. Zwingende Sicherheitsgründe können eine kurzfristigere Änderung erfordern; in diesem Fall wird der Verantwortliche unverzüglich informiert. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform an legal@zentre.ai widersprechen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
- Bei berechtigten Einwänden: zumutbare Alternative oder Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Service-Teil.
- Flow-down: EZTO verpflichtet Subprozessoren mindestens gleichwertig (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
- EZTO bleibt verantwortlich für die Einhaltung der Subprozessor-Pflichten im Rahmen der DSGVO, soweit gesetzlich zwingend.
13. KI-Provider / KI-Routing
- Zentre fungiert als Infrastruktur-, Orchestrierungs- und Governance-Schicht. Je nach Konfiguration werden Inhaltsdaten an KI-Provider zur Inference/Generierung weitergeleitet.
- KI-Gateway Cortecs: Das Routing zu KI-Providern erfolgt standardmäßig über das EU-basierte KI-Gateway Cortecs (Cortecs GmbH, Wien), das Daten innerhalb der EU verarbeitet (Zero Data Retention, soweit verfügbar) und die KI-Provider als eigene Unterauftragsverarbeiter einbindet; maßgeblich ist insoweit die Unterauftragsverarbeiterliste von Cortecs (Anlage 3 / Trust Center).
- Web-Suche (Linkup): Sofern die Websuche-Funktion aktiviert ist, werden Suchanfragen an den Such-Provider Linkup (Linkup Technologies SAS, Frankreich) übermittelt; die Aktivierung gilt als dokumentierte Weisung; eine dauerhafte Speicherung der Anfragen durch EZTO erfolgt nicht. Für die Verarbeitung geschützter Geheimnisse (§ 203 StGB) gilt Ziff. 20: Im § 203-Modus ist die Websuche deaktiviert.
- Speicherung/Retention in Zentre (Chat/Workspace): Chat-/Workspace-Inhaltsdaten werden standardmäßig 90 Tage aufbewahrt; abweichende Konfigurationen (z. B. Enterprise/Private Cloud) gelten als dokumentierte Weisung. Nach Ablauf der Retention werden die Inhaltsdaten gelöscht oder – soweit technisch vorgesehen – irreversibel entfernt.
- Klarstellung: Eine zusätzliche dauerhafte Inhalts-„Log“-Speicherung erfolgt standardmäßig nicht, außer in den nachfolgenden Ausnahmefällen.
- Ausnahmen (Logging/Support/Security): Inhaltsdaten können vorübergehend verarbeitet/gespeichert werden, soweit erforderlich für aktivierte Debug-/Logging-Optionen, Supportfälle auf dokumentierte Weisung oder sicherheitsrelevante Ereignisse – jeweils nach Maßgabe der Retention-Konfiguration und des Erforderlichkeitsgrundsatzes.
- Kein Training: EZTO nutzt Inhaltsdaten nicht zum Training eigener oder generischer Modelle. Eine Nutzung zu Trainingszwecken ist – soweit vertraglich vereinbart und technisch verfügbar (z. B. Zero Data Retention) – auch gegenüber den eingebundenen KI-Providern ausgeschlossen.
- Provider-abhängige Verarbeitung: Die Verarbeitung durch KI-Provider ist providerabhängig; Auswahl/Aktivierung eines KI-Providers gilt als dokumentierte Weisung.
- Berufsgeheimnis: Für die Verarbeitung geschützter Geheimnisse i. S. d. § 203 StGB ist die Modellauswahl im § 203-Modus ausschließlich auf zugelassene EU-kontrollierte bzw. EU-selbst-gehostete Endpunkte beschränkt (Ziff. 20).
- Keine darüberhinausgehenden Garantien über Provider: EZTO schuldet hinsichtlich KI-Providern keine darüberhinausgehenden Garantien als (i) deren vertragliche Einbindung als Subprozessor, soweit vom jeweiligen Provider angeboten/ermöglicht, sowie (ii) die Weitergabe der vom Provider zugesagten Bedingungen/Erklärungen. Eine Verantwortung für Abweichungen des KI-Providers von dessen eigenen Zusagen besteht nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Regelungen und im Übrigen nach Maßgabe der Haftungsregelungen des Hauptvertrags.
- Kenntnis von Provider-Abweichungen: Erlangt EZTO Kenntnis von einer wesentlichen Abweichung eines KI-Providers von dessen Zusagen, ergreift EZTO angemessene Maßnahmen (z. B. Information des Verantwortlichen, Empfehlung/Umsetzung von Deaktivierung oder Routing-Blockierung), soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar.
14. Drittlandübermittlungen
- Im Standard-Setup (Scaleway/Paris, Cortecs/EU, ggf. Linkup/EU) finden regelmäßig keine Drittlandübermittlungen statt. Soweit Übermittlungen außerhalb EU/EWR erforderlich sind (z. B. bei Auswahl von Nicht-EU-Modellen), erfolgen sie unter Einhaltung Art. 44 ff. DSGVO (z. B. Angemessenheitsbeschluss, SCC).
- EZTO stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage angemessene Informationen zu Transfer-Mechanismen und – soweit verfügbar – ergänzenden Maßnahmen bereit.
15. Löschung und Rückgabe
- Während der Vertragslaufzeit erfolgt Löschung nach konfigurierter Retention (vgl. Ziff. 13 und Anlage 4).
- Nach Vertragsende: Auf Wahl des Verantwortlichen (i) Rückgabe (Export in gängigen maschinenlesbaren Formaten, soweit verfügbar) oder (ii) Löschung.
- Produktionssysteme: Die Bereitstellung des Exports erfolgt grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anforderung. Die Löschung erfolgt nach Ablauf der 30-tägigen Abruffrist (Anlage 4), frühestens jedoch nach vollständiger Bereitstellung eines fristgerecht angeforderten Exports; bei Inanspruchnahme einer vereinbarten Exit-Unterstützung (z. B. Ziff. 8 Abs. 4 DORA-Addendum) frühestens nach deren Abschluss.
- Backups: Daten können bis zum Ablauf technischer Lösch-/Überschreibzyklen in Backups enthalten sein; Backups werden nicht produktiv genutzt. Backup-Zyklen betragen typischerweise bis zu 90 Tage. Werden Daten aus Backups wiederhergestellt, werden zuvor gelöschte Daten unverzüglich erneut gelöscht.
16. Datenschutzverletzungen
- EZTO informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
- Die Meldung enthält – soweit verfügbar – Art des Vorfalls, betroffene Datenkategorien, ungefähre Anzahl, wahrscheinliche Folgen, ergriffene/geplante Abhilfemaßnahmen und Kontaktstelle; Updates erfolgen, sobald neue Informationen vorliegen.
17. Behördenanfragen / Offenlegung
- Soweit rechtlich zulässig, informiert EZTO den Verantwortlichen unverzüglich über rechtlich bindende Anfragen von Behörden zur Offenlegung von Kundendaten.
- Offenlegungen werden – soweit möglich – auf das erforderliche Minimum beschränkt; EZTO wirkt an angemessenen Schutzmaßnahmen mit.
18. Nachweise und Audits
- EZTO stellt auf Anfrage angemessene Informationen zur Nachweisführung bereit (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO), z. B. TOM-Übersichten/Policies/Reports soweit vorhanden.
- Audits sind nach vorheriger Ankündigung (mind. 60 Tage) und unter angemessenen Bedingungen zulässig; „remote-first“ auf Grundlage des Standard-Nachweispakets (Anlage 2). Vor-Ort-Inspektionen finden nur statt, soweit Remote-Audit und Nachweise im Einzelfall nachweislich nicht ausreichen oder eine zuständige Aufsichtsbehörde dies verbindlich anordnet; weitergehende Vor-Ort-Rechte können im Enterprise-Order-Form vereinbart werden.
- Häufigkeit: max. 1 Audit pro Vertragsjahr, sofern kein Sicherheitsvorfall oder berechtigter Anlass vorliegt.
- Keine (automatisierten) Schwachstellen-/Penetrationstests gegen EZTO-Systeme ohne vorherige Zustimmung in Textform.
- Audits unterliegen strenger Vertraulichkeit; keine Offenlegung von Betriebs-/Geschäftsgeheimnissen über das erforderliche Maß hinaus.
- Kosten: Der Verantwortliche trägt seine Auditkosten; angemessener Aufwand von EZTO kann nach Maßgabe des Hauptvertrags berechnet werden, soweit zulässig.
19. Dokumentation
EZTO führt – soweit erforderlich – ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Auftragsverarbeiter (Art. 30 Abs. 2 DSGVO) und stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage angemessene Informationen/Auszüge daraus zur Verfügung, soweit zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht erforderlich und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen oder Geschäftsgeheimnisse Dritter entgegenstehen.
20. Mitwirkung an Berufsgeheimnissen (§ 203 StGB; berufsrechtliche Vorgaben)
- Anwendungsbereich: Soweit der Verantwortliche einer strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB (Österreich: berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten wie § 80 WTBG 2017 oder § 9 RAO sowie – insbesondere für Gesundheitsberufe – § 121 öStGB; Schweiz: Art. 321 StGB) unterliegt und Zentre zur Verarbeitung geschützter Geheimnisse einsetzt, wird EZTO als „sonstige mitwirkende Person“ i. S. d. § 203 Abs. 3 StGB tätig. Ergänzend gelten die einschlägigen berufsrechtlichen Vorgaben, insbesondere § 43e BRAO i. V. m. § 2 BORA (Rechtsanwälte), § 62a StBerG (Steuerberater), § 43 Abs. 1 und § 50 WPO (Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer), § 18 und § 26 BNotO (Notare), § 39a i. V. m. § 39c PAO (Patentanwälte) sowie § 80 WTBG 2017 (österreichische Wirtschaftstreuhänder).
- Verschwiegenheit & Belehrung: EZTO und die zur Verarbeitung befugten Personen werden in Textform zur Geheimhaltung verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen (§ 203 Abs. 4 StGB) belehrt; die Verpflichtung gilt nach Vertragsende fort.
- Flow-down: EZTO verpflichtet Subprozessoren und KI-Provider, die auf geschützte Geheimnisse zugreifen können, vor ihrem Einsatz in Textform gleichwertig zur Verschwiegenheit. Kann eine weitere mitwirkende Person nicht gleichwertig verpflichtet werden, wird sie für die Verarbeitung geschützter Geheimnisse nicht eingesetzt.
- § 203-Modus: Die Verarbeitung geschützter Geheimnisse ist nur in einer hierfür geeigneten Konfiguration zulässig: EU-Hosting, EU-Routing, Zero Data Retention, deaktivierte Websuche sowie ausschließlich autorisierte EU-kontrollierte bzw. EU-selbst-gehostete Modellanbieter. Endpunkte von Anbietern mit Nicht-EU-Konzernobergesellschaft stehen im § 203-Modus nicht zur Verfügung.
- Web-Suche im § 203-Modus: Die Websuche ist im § 203-Modus deaktiviert.
- Mandatstrennung (separater Tenant): Geschützte Geheimnisse werden in einem vom Normalbetrieb getrennten, dedizierten und logisch isolierten Tenant mit eigener, isolierter Wissensbasis/Index verarbeitet. Eine physisch getrennte Umgebung (Private Cloud/On-Premises) kann als Enterprise-Option gesondert vereinbart werden. Es besteht keine gemeinsame Wissensbasis und kein tenantübergreifender Datentransfer/keine tenantübergreifende Suche; ein Tenant-Wechsel ist ein reiner Identitäts-/Navigationswechsel (z. B. via SSO) ohne Inhaltsübertragung. Die Zuordnung von Daten zum § 203-Tenant obliegt dem Verantwortlichen (im Zweifel § 203-Tenant); mandatsfreie/interne Vorgänge können im Normal-Tenant verarbeitet werden.
- Ergänzende Vereinbarung: Die Verarbeitung geschützter Geheimnisse setzt den Abschluss einer gesonderten, auch elektronisch abschließbaren Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB voraus; EZTO stellt diese bereit. Im Konfliktfall gehen deren Regelungen für § 203-Sachverhalte vor.
- Modelländerungen im § 203-Modus: Für die Entfernung oder den Ersatz der im § 203-Modus zugelassenen Modellanbieter gilt abweichend von Ziff. 12 die 30-Tage-Frist nach § 7 Abs. 4 der Verschwiegenheitsvereinbarung.
21. Schlussbestimmungen
- Recht und Gerichtsstand richten sich nach dem Hauptvertrag (deutsches Recht; Gerichtsstand Mainz, soweit zulässig).
- Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Zweck am nächsten kommt und den Anforderungen der DSGVO genügt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
—
Anlagen zum AVV
Anlage 1 — Beschreibung der Verarbeitung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO)
Gegenstand der Verarbeitung: Bereitstellung und Betrieb der KI-Orchestrierungs- und Governance-Plattform „Zentre“ (Chat-Assistent, Agenten, RAG/Wissenstool) als SaaS.
Art der Verarbeitung: automatisiertes Erheben, Erfassen, Speichern, Anzeigen, Strukturieren, Übermitteln (an KI-Gateway/KI-Provider sowie – sofern aktiviert – an den Such-Provider), Einschränken und Löschen.
Zweck: Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, Nutzer-/Zugriffsverwaltung, Support/Fehleranalyse, Sicherheit/Missbrauchsprävention/Incident-Handling.
Kategorien personenbezogener Daten:
- Account-/Organisationsdaten (Name, dienstliche E-Mail, Organisation, Rollen/Berechtigungen);
- Nutzungs-, Abrechnungs-, Sicherheits- und technische Metadaten (Zeitstempel, Request-IDs, Konfiguration, Token-/Volumenmetriken, Fehlermeldungen, IP soweit erforderlich);
- Inhaltsdaten (Prompts, Uploads, Dokumente, Outputs);
- Web-Suchanfragen (nur sofern die Websuche aktiviert ist).
Kategorien betroffener Personen: Nutzer des Verantwortlichen (Beschäftigte); ggf. in Inhalts-/Suchdaten genannte Dritte (z. B. Mandanten, Patienten, Kunden, Geschäftspartner des Verantwortlichen) – abhängig von den Eingaben des Verantwortlichen.
Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO): nur, soweit der Verantwortliche solche Daten eingibt; dies liegt in der Verantwortung und auf Weisung des Verantwortlichen (vgl. Ziff. 6).
Dauer: für die Laufzeit des Hauptvertrags; Chat-/Workspace-Inhaltsdaten 90 Tage; anschließend Löschung/Rückgabe gemäß Ziff. 15 und Anlage 4.
Ort der Verarbeitung: EU/EWR – Hosting Scaleway (Frankreich, Paris fr-par); Content Delivery über Bunny CDN (BunnyWay d.o.o., Slowenien, EU – Auslieferung beschränkt auf EU/EWR-Standorte); KI-Routing über Cortecs (EU); Websuche über Linkup (EU). Drittlandübermittlung nur nach Ziff. 14.
Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
EZTO betreibt ein an ISO/IEC 27001 ausgerichtetes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) und befindet sich derzeit im Zertifizierungsprozess nach ISO/IEC 27001. Das Standard-Nachweispaket (TOM-Dokumentation, Sicherheits-Whitepaper, Management-Zusammenfassung aktueller Penetrationstests, von EZTO ausgefüllter Standard-Sicherheitsfragebogen) steht im Trust Center zum Abruf bereit. Vollständige Penetrationstest-Berichte sowie die Beantwortung kundenindividueller Fragebögen und Vorlagen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung (Enterprise/Order Form), unter Vertraulichkeit und gegen angemessene Vergütung.
1. Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Hosting in zertifizierten EU-Rechenzentren (Scaleway); physische Sicherung durch den Infrastruktur-Anbieter.
- Zugangskontrolle: Authentifizierung mit Multi-Faktor-Authentisierung (MFA) für administrative Zugänge; rollenbasierte Rechtevergabe (RBAC) nach dem Least-Privilege-Prinzip.
- Zugriffskontrolle: Need-to-know, rollenbasierte Zugriffe, Zugriffsprotokollierung; Beschränkung administrativer Zugriffe.
- Trennungskontrolle: mandantengetrennte Verarbeitung (logische Mandantentrennung).
- Pseudonymisierung/Minimierung: soweit für den Zweck möglich.
2. Integrität
- Weitergabekontrolle: Transportverschlüsselung (TLS 1.2 oder höher) für Daten in Übertragung.
- Verschlüsselung ruhender Daten/Artefakte mit AES-256 (mindestens).
- Eingabekontrolle: Protokollierung relevanter Aktionen.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Datensicherung (Backups) mit definierten Lösch-/Überschreibzyklen (bis 90 Tage);
- Monitoring, Incident-Response-Prozess; Business-Continuity-/Notfallkonzept.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
- ISMS nach ISO/IEC 27001 (in Zertifizierung); regelmäßige Penetrationstests; Schwachstellenmanagement; Secure Software Development Lifecycle (Secure SDLC).
- Auftrags-/Subprozessor-Kontrolle: sorgfältige Auswahl, vertragliche Bindung mind. gleichwertig (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), Flow-down.
5. Schlüsselverwaltung: anbieterverwaltete Schlüssel; ein „Bring Your Own Key“ (BYOK) wird derzeit nicht angeboten.
Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter
Diese Anlage gibt den Stand bei Vertragsschluss wieder (Stand-Datum dieses AVV); Änderungen erfolgen ausschließlich nach dem Verfahren der Ziff. 12. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Trust Center (zentre.ai/trust-center) veröffentlicht; frühere Fassungen sind mit Stand-Datum im Trust Center abrufbar. Eingesetzt werden insbesondere:
| Anbieter | Zweck | Standort/Land | Transfers |
|—|—|—|—|
| Scaleway (Scaleway SAS) | Hosting/Infrastruktur | EU (Frankreich, Paris fr-par) | n/a (EU) |
| Bunny (BunnyWay d.o.o.) | CDN/Content Delivery (EU-Auslieferung) | EU (Slowenien) | n/a (EU, EU-Delivery-Regionen) |
| Cortecs (Cortecs GmbH) | KI-Gateway/Routing (EU-Routing, ZDR) | EU (Österreich) | i. d. R. keine; soweit erforderlich SCC |
| Linkup (Linkup Technologies SAS) | Web-Suche (sofern aktiviert; ZDR) | EU (Frankreich) | n/a (EU) |
| Infomaniak (Infomaniak Network SA) | Transaktionale E-Mails | Schweiz/EU | Angemessenheitsbeschluss (CH) |
| Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Irland) | Abrechnung/Zahlung (teilw. Verantwortlichen-Kontext, vgl. Ziff. 2) | EU (Irland); Übermittlung an Stripe, Inc. (USA) als deren Unterauftragsverarbeiter möglich | EU-US DPF / SCC |
| Friendly Captcha (Friendly Captcha GmbH) | Bot-/Missbrauchsschutz (Registrierungs- und Login-Seite; cookielos, gehashte IP) | EU (Deutschland) | n/a (EU) |
| Usercentrics (Usercentrics GmbH) | Consent-Management (Website; Verantwortlichen-Kontext, nur informatorisch) | EU (Deutschland) | n/a (EU) |
| Plausible (Plausible Insights OÜ) | Reichweitenmessung (Website; Verantwortlichen-Kontext, nur informatorisch) | EU | n/a (EU) |
Die KI-Modellanbieter werden über das Gateway Cortecs als dessen Unterauftragsverarbeiter eingebunden (maßgeblich: Cortecs-Unterauftragsverarbeiterliste). Änderungen werden mind. 14 Tage vorher angekündigt (Ziff. 12).
Anlage 4 — Aufbewahrung und Löschung
- Chat-/Workspace-Inhaltsdaten: standardmäßig 90 Tage (einheitlich); abweichend nur bei Enterprise/Private Cloud nach gesonderter Vereinbarung. Nach Ablauf Löschung bzw. irreversible Entfernung.
- Backups: technische Lösch-/Überschreibzyklen typischerweise bis 90 Tage; keine produktive Nutzung.
- Metadaten/Sicherheitsprotokolle: nur solange erforderlich (Sicherheit, Missbrauchsprävention, Incident-Analyse); ggf. länger bei Rechtsansprüchen/gesetzlichen Pflichten.
- Web-Suchanfragen: keine dauerhafte Speicherung durch EZTO.
- Nach Vertragsende: Export in gängigem, maschinenlesbarem Format; Anforderung mindestens 30 Tage lang möglich. Löschung nach Ablauf der Abruffrist — frühestens ab Tag 31 und nicht vor vollständiger Bereitstellung eines fristgerecht angeforderten Exports — gemäß Ziff. 15.