Häufig gestellte Fragen

1. Produkt & erste Schritte

Zentre gibt Ihrem Team einen Ort, um führende KI-Modelle zu nutzen — mit gemeinsamem Wissen, Agenten und voller Kontrolle darüber, wer welche KI wofür einsetzt. Ihre Plattformdaten werden in der EU gehostet.

Für Unternehmen in der EU/DACH-Region, die KI geordnet einsetzen wollen — vom Handwerksbetrieb und Mittelständler bis zu vertraulichkeitssensiblen Branchen wie Kanzleien, Steuerberatern, Gesundheitswesen und Finanzunternehmen.

Ja. Der Service richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — nicht an Verbraucher.

Sie läuft derzeit 7 Tage (bis zu 5 Nutzer, 5 € KI-Guthaben, 250 MB Wissensspeicher) und endet automatisch — ohne Kreditkarte, ohne automatische Umwandlung in einen bezahlten Vertrag. Ohne Upgrade werden die Testdaten 30 Tage nach Ende gelöscht; bis dahin können Sie exportieren. Bitte verarbeiten Sie in der Testphase keine Berufsgeheimnisse (z. B. Mandanten- oder Patientendaten) — nutzen Sie interne oder anonymisierte Daten.

Super-Admin (volle Kontrolle über den Workspace), Admin (Nutzer, Teams, Modelle, Agenten, Wissensdatenbanken), Billing-Admin (Abrechnung und Rechnungen), Mitglied (Chat, Agenten, zugewiesene Wissensdatenbanken).

Aktuelle Modelle von Mistral, OpenAI, Anthropic (Claude) und Google (Gemini) — bereitgestellt über europäische Infrastruktur. Die aktuelle Liste finden Sie unter zentre.ai/models. Als Admin bestimmen Sie, welche Modelle Ihr Team nutzen darf.

Ja — ohne den Gesprächskontext zu verlieren.

PDFs, Bilder, Word-Dokumente, Markdown, Textdateien und weitere gängige Geschäftsformate — bis zu 20 Dateien pro Chat, je 25 MB.

Ja, Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten wird unterstützt (derzeit Beta).

Ja. Für die Bildgenerierung gelten dieselben Regeln wie für die übrige Nutzung: Verarbeitung über EU-Endpunkte, Zero Data Retention, kein Training mit Ihren Inhalten — und im Berufsgeheimnis-Modus dieselben Modellklassen. Erzeugte Bilddateien werden maschinenlesbar als KI-erzeugt gekennzeichnet (IPTC Digital Source Type; zusätzlich C2PA-Content-Credentials, soweit das Format dies unterstützt). Die verfügbaren Bildmodelle zeigt die Modellübersicht in der Anwendung.
Schreiben Sie an support@zentre.ai. Wir erweitern die Integrationen laufend nach Kundenbedarf
Ein Vertrag, ein Ort, EU-Hosting — statt vieler Einzelkonten ohne Überblick. Ihr Team nutzt die passende KI je Aufgabe, teilt Wissen und Prompts, und Sie behalten die Kontrolle: wer nutzt was, mit welchen Daten, zu welchen Kosten.
EZTO TECHNOLOGIES GmbH, Am Brand 41, 55116 Mainz, Deutschland (AG Mainz HRB 54349).

2. Preise & Credits

Ein Plan, pro Nutzer (Seat): 21,90 € monatlich oder 18,25 € bei jährlicher Zahlung (zzgl. USt). Enterprise- und Private-Cloud-Optionen gibt es nach gesonderter Vereinbarung.

Ja. Jeder Seat enthält derzeit 10 € KI-Guthaben pro Abrechnungsmonat (verbindlich ist die Preisliste). Es wird vor gekauften Credits verbraucht; nicht genutztes Monatsguthaben verfällt zum Monatsende und wird nicht übertragen.

Vorausbezahlte Nutzungseinheiten für den KI-Verbrauch. Beim Kauf zusätzlicher Credits fällt eine Servicegebühr von 7,5 % an; sie wird im Checkout ausgewiesen und ist nicht erstattungsfähig.

Solange Sie einen kostenpflichtigen Plan haben: nein. Erst wenn der Account 36 Monate ohne Plan und ohne Nutzung bleibt, verfallen Restcredits — mit Erinnerungen ca. 60 und 14 Tage vorher; jede Anmeldung setzt die Frist zurück.

Ja. Bei Vertragsende erstatten wir entgeltlich erworbene Restcredits automatisch und unabhängig von der Höhe auf Ihr zuletzt genutztes Zahlungsmittel — ohne Antrag. Nur wenn das technisch scheitert (z. B. abgelaufene Karte), bitten wir um eine Überweisungsanfrage. Gratis-Guthaben und die Servicegebühr sind nicht erstattungsfähig.

Jederzeit in Textform an legal@zentre.ai (zusätzlich — soweit angeboten — über die Admin-Konsole); wir bestätigen den Eingang. Monatspläne enden zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, Jahrespläne zum Laufzeitende. Kündigen Sie wegen einer von uns veranlassten Änderung (z. B. Preiserhöhung), erstatten wir vorausbezahlte Entgelte anteilig.

Ja, für Enterprise-Kunden nach Vereinbarung; die Prepaid-Regeln zu Verfall und Erstattung gelten dann nicht.

3. Ihre Daten — klar erklärt

Bei Scaleway (Frankreich), Region Paris; die Verarbeitung erfolgt innerhalb der EU/des EWR. KI-Anfragen laufen über das EU-Gateway Cortecs ausschließlich zu Endpunkten in der EU/dem EWR — das gilt in beiden Modellklassen („EU-gehostet“ und „EU-souverän“).
Von uns: nie. Bei den angebundenen Modellanbietern sind Training und Fine-Tuning mit Ihren Inhalten vertraglich ausgeschlossen — die vertragliche Einbindung einschließlich Zero Data Retention ist Voraussetzung dafür, dass ein Endpunkt überhaupt freigeschaltet wird.
Ihre KI-Inhalte und Nutzungsdaten bleiben in der EU/im EWR; beide Modellklassen setzen Endpunkte in der EU/dem EWR voraus. Drittlandbezug können nur Nebendienste haben: E-Mail-Versand (Infomaniak, Schweiz — Angemessenheitsbeschluss) und Zahlungsabwicklung (Stripe, USA möglich — EU-US DPF/Standardvertragsklauseln). Remote-Support erfolgt durch eigene, verpflichtete Beschäftigte; auf Inhalte des Berufsgeheimnis-Modus besteht kein Zugriff aus Drittländern.

Chat-Verläufe werden 90 Tage vorgehalten und danach automatisch gelöscht. Ihre Wissensdatenbank bleibt bestehen, bis Sie sie löschen oder der Vertrag endet.

Erst der Export, dann die Löschung: Sie können Ihre Daten exportieren; gelöscht wird frühestens 31 Tage nach Vertragsende und nicht, bevor ein angefragter Export bereitgestellt wurde.

Ja. Export der Wissensdatenbank (Originalformate), Chats (JSON, innerhalb der Aufbewahrungsfrist) und Konfiguration — auf Anfrage an legal@zentre.ai, in der Regel innerhalb von 14 Tagen und unentgeltlich. Details: Seite „Anbieterwechsel & Portabilität“ im Trust Center.

Ja, nach Art. 28 DSGVO, mit Anlagen zu Verarbeitung, technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), Subprozessoren und Löschfristen. Er wird mit dem Hauptvertrag einbezogen.

Für Plattformdaten sind Sie Verantwortlicher, wir Auftragsverarbeiter: Wir unterstützen Sie mit Export- und Löschfunktionen; Anfragen, die uns direkt erreichen, leiten wir an Sie weiter.

4. Sicherheit

TLS 1.2 oder höher bei der Übertragung, AES-256 (mindestens) im Ruhezustand.

Wir betreiben ein an ISO/IEC 27001 ausgerichtetes ISMS; die Zertifizierung läuft.

Durch logische Mandantentrennung mit technischen Zugriffskontrollen. Im Berufsgeheimnis-Modus erhalten Sie einen dedizierten, isolierten Mandanten mit eigener Wissensdatenbank.

Ja — Single Sign-On (SSO) inklusive Mehrfaktor-Authentifizierung.

Wir informieren betroffene Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten — mit den Informationen, die Sie für Ihre Bewertung nach Art. 33 DSGVO benötigen.

Hosting: Scaleway (EU). CDN: Bunny (EU-Auslieferung). KI-Gateway: Cortecs (EU) — Modellanbieter werden darüber eingebunden. Websuche: Linkup (EU). Dazu E-Mail(Infomaniak), Abrechnung (Stripe), Consent (Usercentrics), Analyse (Plausible), Bot-Schutz für Registrierung und Login (Friendly Captcha, EU). Die aktuelle Liste steht im Trust Center.

Mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail an Ihre Admin-Adresse; die Liste im Trust Center wird zusätzlich aktualisiert. Auch Endpunkte neuer Modellbetreiber im Berufsgeheimnis-Modus werden mindestens 14 Tage vor Freischaltung angekündigt; für den Austausch bereits zugelassener Modelle gilt dort eine 30-Tage-Frist. Bei berechtigtem Widerspruch besteht ein Sonderkündigungsrecht nach dem AVV.

5. Verträge & Rechtliches

Die AGB (B2B) und der AVV; für Berufsgeheimnisträger zusätzlich die § 203-Verschwiegenheitsvereinbarung, für Enterprise ggf. DORA-/ NIS2-Addenda.

Die bei Vertragsschluss angezeigte Fassung (erkennbar am Stand-Datum). Sie erhalten alle akzeptierten Dokumente als PDF mit der Auftragsbestätigung; frühere Fassungen bleiben im Trust Center abrufbar.

Die deutsche. Englische Fassungen dienen nur der Information.

Elektronisch. Der AVV gilt mit dem Hauptvertrag; die § 203-Vereinbarung sowie DORA-/NIS2-Addenda werden jeweils gesondert abgeschlossen.

Deutsches Recht; Gerichtsstand ist Mainz.

6. Regulierte Branchen & KI-Verordnung

Ja — über den Berufsgeheimnis-Modus (in Deutschland auch „§ 203-Modus“) zusammen mit einer gesonderten Verschwiegenheitsvereinbarung. Er deckt die Verschwiegenheitspflichten in Deutschland (§ 203 StGB), Österreich (z. B. § 9 RAO, § 80 WTBG 2017) und der Schweiz (Art. 321 StGB) ab. Ein Standard-AVV allein genügt für Berufsgeheimnisse nicht.

Eine Konfiguration für geschützte Geheimnisse: dedizierter, isolierter Mandant mit eigener Wissensdatenbank, EU-Hosting, ausschließlich die für die von Ihnen gewählte Modellklasse zugelassenen EU-Endpunkte (Anlage 2 der Verschwiegenheitsvereinbarung), Zero Data Retention und deaktivierte Websuche.
Im Berufsgeheimnis-Modus wählen Sie eine von zwei Modellklassen. Beide setzen kumulativ voraus: Inferenz ausschließlich über EU-Endpunkte, Zero Data Retention, kein Training mit Ihren Inhalten und die Verschwiegenheitsverpflichtung jedes Kettenglieds. In der Klasse „EU-souverän“ unterliegt darüber hinaus kein Glied der Verarbeitungskette — Hosting, Content Delivery, KI-Gateway und Betreiber der Endpunkte — dem Recht eines Drittlands. Die Klasse „EU-gehostet“ umfasst zusätzlich Frontier-Modelle über EU-Endpunkte; insoweit kann der Betreiber oder dessen Konzernmutter daneben Drittlandsrecht unterliegen. Die Wahl treffen Sie je Mandant; sie wird protokolliert und ist jederzeit änderbar.

Ja — für Deutschland (§ 203 StGB), Österreich (Berufs- und Strafrecht, z. B. § 9 RAO, § 80 WTBG 2017, § 122 öStGB) und die Schweiz (Art. 321 StGB), mit gesetzlicher Belehrung und Weitergabe der Pflichten an Subprozessoren. Berufsspezifische Varianten (BRAO, StBerG, WPO, BNotO, PAO, Heilberufe, WTBG-AT) und die Gesetzesanlage stehen im Trust Center bereit; das EU-Gateway Cortecs hat eine entsprechende zusätzliche Verpflichtung bestätigt.

Im Berufsgeheimnis-Modus wählen Sie eine von zwei Modellklassen. In der Klasse „EU-souverän“ unterliegt kein Glied der Verarbeitungskette — Hosting, Content Delivery, KI-Gateway und Betreiber der Endpunkte — dem Recht eines Drittlands; das Risiko ausländischer Offenlegungspflichten (z. B. US CLOUD Act) ist dadurch strukturell minimiert. In der Klasse „EU-gehostet“ stehen zusätzlich Frontier-Modelle über EU-Endpunkte zur Verfügung; insoweit verbleibt ein Restrisiko beim Betreiber des Endpunkts. In beiden Klassen gilt: Verarbeitung ausschließlich in der EU, Zero Data Retention, kein Training mit Ihren Inhalten, jedes Kettenglied zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über die Allowlist steuern Sie, welche Modelle Ihr Team nutzt.
Ja. Für Finanzunternehmen (DORA) und NIS2-Einrichtungen stehen Addenda im Rahmen unserer Enterprise-Vereinbarungen zur Verfügung — sie gelten nicht automatisch, sondern werden gesondert abgeschlossen. Sprechen Sie uns an: legal@zentre.ai.
Weniger, als viele befürchten: Für die normale Büronutzung von KI (Texte, Recherche, interne Dokumente) entstehen Ihnen kaum eigene Pflichten. EZTO übernimmt als Anbieter die technischen Transparenzpflichten; bei Ihnen als Betreiber verbleiben wenige, klar umrissene Punkte — siehe die folgenden Fragen.
Die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744) gelten ab dem 2. August 2026. EZTO erfüllt als Anbieter die Pflicht nach Art. 50 Abs. 1: In der Anwendung ist klar erkennbar, dass Sie mit einem KI-System interagieren. Die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte nach Art. 50 Abs. 2 gilt für den Service nach Art. 111 Abs. 4 KI-VO erst ab dem 2. Dezember 2026 — sie ist gleichwohl bereits heute aktiv; EZTO setzt sie freiwillig vor dem gesetzlichen Geltungsbeginn um. Als Betreiber bleiben Sie für Ihre Pflichten nach Art. 50 Abs. 4 verantwortlich — etwa die Offenlegung KI-erzeugter Texte, die Sie zur Information der Öffentlichkeit veröffentlichen.
Intern: nein. Veröffentlichen Sie KI-erzeugte Texte, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen Sie die KI-Erzeugung offenlegen — es sei denn, der Inhalt wurde von einem Menschen redaktionell geprüft und verantwortet. Die maschinenlesbare Kennzeichnung in erzeugten Dateien liefert Zentre bereits heute mit (gesetzlich verpflichtend für den Service erst ab dem 2. Dezember 2026, Art. 111 Abs. 4 KI-VO).
Ja — die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4 KI-VO) gilt für Betreiber bereits seit Februar 2025: Mitarbeitende, die KI einsetzen, sollen deren Funktionsweise, Chancen und Grenzen ausreichend verstehen. Eine kurze, dokumentierte Einweisung genügt in der Regel für Büro-Anwendungsfälle.

Nein. Zentre ist eine Plattform für den Zugang zu KI-Modellen für allgemeine Zwecke und ist nicht für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne von Anhang III der KI-VO bestimmt — etwa Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder Rechtspflege. Solche Nutzungen sind nach unseren AGB ausgeschlossen. Wer den Service so einsetzt oder verändert, dass ein Hochrisiko-KI- System entsteht, wird insoweit selbst Anbieter im Sinne der KI-VO und übernimmt die entsprechenden Pflichten (Art. 25 KI-VO). Ihre eigene anwaltliche, steuerberatende oder ärztliche Berufstätigkeit ist davon nicht betroffen: Recherche, Entwürfe und Schriftsätze für Ihre Mandate — auch mit Bezug zu Gerichts- oder Schiedsverfahren — bleiben zulässig. Ausgeschlossen ist der Einsatz durch oder im Auftrag einer Justizbehörde oder Streitbeilegungsstelle bei der Rechtsfindung selbst.

Ja — die Transparenzfunktionen (KI-Hinweis, Kennzeichnung in Exporten) arbeiten in allen Modi identisch und verarbeiten dafür keine Inhalte außerhalb Ihres Mandanten.