Häufig gestellte Fragen
1. Produkt & erste Schritte
Was ist Zentre?
Zentre gibt Ihrem Team einen Ort, um führende KI-Modelle zu nutzen — mit gemeinsamem Wissen, Agenten und voller Kontrolle darüber, wer welche KI wofür einsetzt. Ihre Plattformdaten werden in der EU gehostet.
Für wen ist Zentre?
Für Unternehmen in der EU/DACH-Region, die KI geordnet einsetzen wollen — vom Handwerksbetrieb und Mittelständler bis zu vertraulichkeitssensiblen Branchen wie Kanzleien, Steuerberatern, Gesundheitswesen und Finanzunternehmen.
Ist Zentre nur für Unternehmen (B2B)?
Ja. Der Service richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — nicht an Verbraucher.
Wie funktioniert die kostenlose Testphase?
Sie läuft derzeit 7 Tage (bis zu 5 Nutzer, 5 € KI-Guthaben, 250 MB Wissensspeicher) und endet automatisch — ohne Kreditkarte, ohne automatische Umwandlung in einen bezahlten Vertrag. Ohne Upgrade werden die Testdaten 30 Tage nach Ende gelöscht; bis dahin können Sie exportieren. Bitte verarbeiten Sie in der Testphase keine Berufsgeheimnisse (z. B. Mandanten- oder Patientendaten) — nutzen Sie interne oder anonymisierte Daten.
Welche Nutzerrollen gibt es?
Super-Admin (volle Kontrolle über den Workspace), Admin (Nutzer, Teams, Modelle, Agenten, Wissensdatenbanken), Billing-Admin (Abrechnung und Rechnungen), Mitglied (Chat, Agenten, zugewiesene Wissensdatenbanken).
Welche KI-Modelle kann ich nutzen?
Aktuelle Modelle von Mistral, OpenAI, Anthropic (Claude) und Google (Gemini) — bereitgestellt über europäische Infrastruktur. Die aktuelle Liste finden Sie unter zentre.ai/models. Als Admin bestimmen Sie, welche Modelle Ihr Team nutzen darf.
Kann ich mitten im Gespräch das Modell wechseln?
Ja — ohne den Gesprächskontext zu verlieren.
Welche Dateiformate werden unterstützt?
PDFs, Bilder, Word-Dokumente, Markdown, Textdateien und weitere gängige Geschäftsformate — bis zu 20 Dateien pro Chat, je 25 MB.
Kann ich mit Zentre Dokumente erstellen?
Ja, Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten wird unterstützt (derzeit Beta).
Ich finde einen Connector nicht — was tun?
Schreiben Sie an support@zentre.ai. Wir erweitern die Integrationen laufend nach Kundenbedarf.
Warum Zentre statt ChatGPT, Claude oder Gemini direkt?
Ein Vertrag, ein Ort, EU-Hosting — statt vieler Einzelkonten ohne Überblick. Ihr Team nutzt die passende KI je Aufgabe, teilt Wissen und Prompts, und Sie behalten die Kontrolle: wer nutzt was, mit welchen Daten, zu welchen Kosten.
Wer betreibt Zentre?
EZTO TECHNOLOGIES GmbH, Am Brand 41, 55116 Mainz, Deutschland (AG Mainz HRB 54349).
2. Preise & Credits
Wie ist Zentre bepreist?
Ein Plan, pro Nutzer (Seat): 21,90 € monatlich oder 18,25 € bei jährlicher Zahlung (zzgl. USt). Enterprise- und Private-Cloud-Optionen gibt es nach gesonderter Vereinbarung.
Sind KI-Credits im Plan enthalten?
Ja. Jeder Seat enthält derzeit 10 € KI-Guthaben pro Abrechnungsmonat (verbindlich ist die Preisliste). Es wird vor gekauften Credits verbraucht; nicht genutztes Monatsguthaben verfällt zum Monatsende und wird nicht übertragen.
Was sind Credits?
Vorausbezahlte Nutzungseinheiten für den KI-Verbrauch. Beim Kauf zusätzlicher Credits fällt eine Servicegebühr von 7,5 % an; sie wird im Checkout ausgewiesen und ist nicht erstattungsfähig.
Verfallen Credits?
Solange Sie einen kostenpflichtigen Plan haben: nein. Erst wenn der Account 36 Monate ohne Plan und ohne Nutzung bleibt, verfallen Restcredits — mit Erinnerungen ca. 60 und 14 Tage vorher; jede Anmeldung setzt die Frist zurück.
Bekomme ich nicht verbrauchte Credits erstattet?
Ja. Bei Vertragsende erstatten wir entgeltlich erworbene Restcredits automatisch und unabhängig von der Höhe auf Ihr zuletzt genutztes Zahlungsmittel — ohne Antrag. Nur wenn das technisch scheitert (z. B. abgelaufene Karte), bitten wir um eine Überweisungsanfrage. Gratis-Guthaben und die Servicegebühr sind nicht erstattungsfähig.
Wie kündige ich meinen Vertrag?
Jederzeit in Textform an legal@zentre.ai (zusätzlich — soweit angeboten — über die Admin-Konsole); wir bestätigen den Eingang. Monatspläne enden zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, Jahrespläne zum Laufzeitende. Kündigen Sie wegen einer von uns veranlassten Änderung (z. B. Preiserhöhung), erstatten wir vorausbezahlte Entgelte anteilig.
Gibt es nachgelagerte (nutzungsbasierte) Abrechnung?
Ja, für Enterprise-Kunden nachVereinbarung; die Prepaid-Regeln zu Verfall und Erstattung gelten dann nicht.
3. Ihre Daten — klar erklärt
Wo werden unsere Daten gehostet?
Bei Scaleway (Frankreich), Region Paris; die Verarbeitung erfolgt innerhalb der EU/des EWR. KI-Anfragen laufen standardmäßig über EU-Endpunkte; Nicht-EU-Modelle kommen nur zum Einsatz, wenn Sie sie aktiv auswählen — dann mit geeigneten Garantien (siehe AVV).
Werden unsere Daten zum KI-Training verwendet?
Von uns: nie. Bei den angebundenen Modellanbietern ist das Training über No-Training-Zusagen und Zero Data Retention ausgeschlossen, soweit vertraglich verfügbar.
Werden Daten in Drittländer übermittelt?
Ihre KI-Inhalte und Nutzungsdaten bleiben im Standard-Setup in der EU/im EWR. Drittlandbezug können haben: E-Mail-Versand (Infomaniak, Schweiz), Zahlungsabwicklung (Stripe, USA möglich), Remote-Support im Einzelfall sowie von Ihnen aktiv gewählte Nicht-EU-Modelle — jeweils mit geeigneten Garantien (Angemessenheitsbeschluss bzw. EU- Standardvertragsklauseln).
Wie lange werden Chats gespeichert?
Chat-Verläufe werden 90 Tage vorgehalten und danach automatisch gelöscht. Ihre Wissensdatenbank bleibt bestehen, bis Sie sie löschen oder der Vertrag endet.
Was passiert mit unseren Daten nach der Kündigung?
Erst der Export, dann die Löschung: Sie können Ihre Daten exportieren; gelöscht wird frühestens 31 Tage nach Vertragsende und nicht, bevor ein angefragter Export bereitgestellt wurde.
Können wir unsere Daten exportieren und den Anbieter wechseln?
Ja. Export der Wissensdatenbank (Originalformate), Chats (JSON, innerhalb der Aufbewahrungsfrist) und Konfiguration — auf Anfrage an legal@zentre.ai, in der Regel innerhalb von 14 Tagen und unentgeltlich. Details: Seite „Anbieterwechsel & Portabilität“ im Trust Center.
Stellen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereit?
Ja, nach Art. 28 DSGVO, mit Anlagen zu Verarbeitung, technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), Subprozessoren und Löschfristen. Er wird mit dem Hauptvertrag einbezogen.
Wie laufen Betroffenenanfragen (Auskunft, Löschung)?
Für Plattformdaten sind Sie Verantwortlicher, wir Auftragsverarbeiter: Wir unterstützen Sie mit Export- und Löschfunktionen; Anfragen, die uns direkt erreichen, leiten wir an Sie weiter.
4. Sicherheit
Wie werden Daten verschlüsselt?
TLS 1.2 oder höher bei der Übertragung, AES-256 (mindestens) im Ruhezustand.
Sind Sie ISO/IEC-27001-zertifiziert?
Wir betreiben ein an ISO/IEC 27001 ausgerichtetes ISMS; die Zertifizierung läuft.
Wie werden Kunden voneinander getrennt?
Durch logische Mandantentrennung mit technischen Zugriffskontrollen. Im Berufsgeheimnis-Modus erhalten Sie einen dedizierten, isolierten Mandanten mit eigener Wissensdatenbank.
Unterstützen Sie MFA und SSO?
Ja — Single Sign-On (SSO) inklusive Mehrfaktor-Authentifizierung.
Was passiert bei einem Sicherheitsvorfall?
Wir informieren betroffene Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten — mit den Informationen, die Sie für Ihre Bewertung nach Art. 33 DSGVO benötigen.
Wer sind Ihre Subprozessoren?
Hosting: Scaleway (EU). CDN: Bunny (EU-Auslieferung). KI-Gateway: Cortecs (EU) — Modellanbieter werden darüber eingebunden. Websuche: Linkup (EU). Dazu E-Mail(Infomaniak), Abrechnung (Stripe), Consent (Usercentrics), Analyse (Plausible), Bot-Schutz für Registrierung und Login (Friendly Captcha, EU). Die aktuelle Liste steht im Trust Center.
Wie erfahren wir von Subprozessor-Änderungen?
Mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail an Ihre Admin-Adresse; die Liste im Trust Center wird zusätzlich aktualisiert. Für den Austausch zugelassener Modelle im Berufsgeheimnis-Modus gilt eine 30-Tage-Frist. Bei berechtigtem Widerspruch besteht ein Sonderkündigungsrecht nach dem AVV.
5. Verträge & Rechtliches
Welche Vereinbarungen gelten für die Nutzung?
Die AGB (B2B) und der AVV; für Berufsgeheimnisträger zusätzlich die § 203-Verschwiegenheitsvereinbarung, für Enterprise ggf. DORA-/ NIS2-Addenda.
Welche Fassung der Dokumente gilt für uns?
Die bei Vertragsschluss angezeigte Fassung (erkennbar am Stand-Datum). Sie erhalten alle akzeptierten Dokumente als PDF mit der Auftragsbestätigung; frühere Fassungen bleiben im Trust Center abrufbar.
Welche Sprachfassung ist verbindlich?
Die deutsche. Englische Fassungen dienen nur derInformation.
Wie werden Verträge geschlossen?
Elektronisch. Der AVV gilt mit dem Hauptvertrag; die § 203- Vereinbarung sowie DORA-/NIS2-Addenda werden jeweils gesondert abgeschlossen.
Welches Recht, welcher Gerichtsstand?
Deutsches Recht; Gerichtsstand ist Mainz.
6. Regulierte Branchen & KI-Verordnung
Können Anwälte, Steuerberater oder Ärzte Zentre nutzen?
Ja — über den Berufsgeheimnis-Modus (in Deutschland auch „§ 203-Modus“) zusammen mit einer gesonderten Verschwiegenheitsvereinbarung. Er deckt die Verschwiegenheitspflichten in Deutschland (§ 203 StGB), Österreich (z. B. § 9 RAO, § 80 WTBG 2017) und der Schweiz (Art. 321 StGB) ab. Ein Standard-AVV allein genügt für Berufsgeheimnisse nicht.
Was ist der Berufsgeheimnis-Modus?
Eine Konfiguration für geschützte Geheimnisse: dedizierter, isolierter Mandant mit eigener Wissensdatenbank, EU-Hosting, ausschließlich EU-kontrollierte Modelle (gemäß Modellliste der Vereinbarung), Zero Data Retention und deaktivierte Websuche.
Unterzeichnen Sie eine Verschwiegenheitsvereinbarung?
Ja — für Deutschland (§ 203 StGB), Österreich (Berufs- und Strafrecht, z. B. § 9 RAO, § 80 WTBG 2017, § 122 öStGB) und die Schweiz (Art. 321 StGB), mit gesetzlicher Belehrung und Weitergabe der Pflichten an Subprozessoren. Berufsspezifische Varianten (BRAO, StBerG, WPO, BNotO, PAO, Heilberufe, WTBG-AT) und die Gesetzesanlage stehen im Trust Center bereit; das EU-Gateway Cortecs hat eine entsprechende zusätzliche Verpflichtung bestätigt.
Sind wir dem US CLOUD Act ausgesetzt?
Im Berufsgeheimnis-Modus kommen ausschließlich EU- kontrollierte Modelle zum Einsatz — keine Exposition gegenüber US-Anbieter-Zugriffen. Im Standard- Modus können Sie auch EU-Endpunkte etablierter US-Anbieter-Modelle wählen; die Verarbeitung erfolgt in der EU mit Zero Data Retention, ein theoretisches Restrisiko auf Anbieterebene lässt sich dabei nicht vollständig ausschließen. Über die Allowlist steuern Sie, welche Modelle Ihr Team nutzt.
Unterstützen Sie DORA und NIS2?
Ja. Für Finanzunternehmen (DORA) und NIS2-Einrichtungen stehen Addenda im Rahmen unserer Enterprise-Vereinbarungen zur Verfügung — sie gelten nicht automatisch, sondern werden gesondert abgeschlossen. Sprechen Sie uns an: legal@zentre.ai.
Wer trägt welche Pflichten nach der KI-Verordnung?
Wer trägt welche Pflichten nach der EU-KI-Verordnung?
Die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744) gelten ab dem 2. August 2026. EZTO erfüllt als Anbieter ab diesem Zeitpunkt die Pflicht nach Art. 50 Abs. 1: In der Anwendung ist klar erkennbar, dass Sie mit einem KI-System interagieren. Die maschinenlesbare Kennzeichnung KI- erzeugter Inhalte nach Art. 50 Abs. 2 ist implementiert und wird in den Export- und Download-Pfaden vollständig spätestens zum 2. Dezember 2026 bereitgestellt — innerhalb der Übergangsfrist nach Art. 111 Abs. 4 KI-VO für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte KI-Systeme. Als Betreiber bleiben Sie für Ihre Pflichten nach Art. 50 Abs. 4 verantwortlich — etwa die Offenlegung KI-erzeugter Texte, die Sie zur Information der Öffentlichkeit veröffentlichen.
Müssen wir KI-erzeugte Inhalte kennzeichnen?
Intern: nein. Veröffentlichen Sie KI-erzeugte Texte, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen Sie die KI- Erzeugung offenlegen — es sei denn, der Inhalt wurde von einem Menschen redaktionell geprüft und verantwortet. Die maschinenlesbare Kennzeichnung in Exporten liefert Zentre mit (vollständig spätestens zum 2. Dezember 2026, Übergangsfrist nach Art. 111 Abs. 4 KI-VO).
Müssen wir unsere Mitarbeitenden schulen?
Intern: nein. Veröffentlichen Sie KI-erzeugte Texte, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen Sie die KI- Erzeugung offenlegen — es sei denn, der Inhalt wurde von einem Menschen redaktionell geprüft und verantwortet. Die maschinenlesbare Kennzeichnung in Exporten liefert Zentre mit (vollständig spätestens zum 2. Dezember 2026, Übergangsfrist nach Art. 111 Abs. 4 KI-VO).
Ist Zentre ein Hochrisiko-KI-System?
Nein. Zentre ist eine Plattform für den Zugang zu KI-Modellen für allgemeine Zwecke und ist nicht für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne von Anhang III der KI-VO bestimmt — etwa Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder Rechtspflege. Solche Nutzungen sind nach unseren AGB ausgeschlossen. Wer den Service so einsetzt oder verändert, dass ein Hochrisiko-KI- System entsteht, wird insoweit selbst Anbieter im Sinne der KI-VO und übernimmt die entsprechenden Pflichten (Art. 25 KI-VO). Ihre eigene anwaltliche, steuerberatende oder ärztliche Berufstätigkeit ist davon nicht betroffen: Recherche, Entwürfe und Schriftsätze für Ihre Mandate — auch mit Bezug zu Gerichts- oder Schiedsverfahren — bleiben zulässig. Ausgeschlossen ist der Einsatz durch oder im Auftrag einer Justizbehörde oder Streitbeilegungsstelle bei der Rechtsfindung selbst.